|



Es gelten Preise im Shop
RENNER
SPAREN

neue Struktur

|
Zu Risiken oder
Neben wirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt
oder Apotheker
Qualität :

Darreichungskürzel


Internetshop und Abholen in der Apotheke,
keine Versandkosten. Sie bezahlen bar oder mit EC-Karte, als Versandregion
im Shop dann nur Selbstabholer.
Sie sind in Magdeburg ?
Nutzen Sie doch diese Möglichkeit: einfach SHOP
anklicken.
|
|
| |
Gentechnik
und Lebensmittelbestrahlung
Allgemeines
Die Gentechnik ist heute schon in verschiedenen
Bereichen zur Realität geworden, vor allem in der Medizin und im Lebensmittel-
und Agrarsektor. Gleichzeitig schreiten die gentechnischen Entwicklungen
weltweit zunehmend fort und durch internationale Warenströme gelangen ständig
mehr gentechnisch verarbeitete Lebensmittel nach Europa bzw. Deutschland. Somit
wird die Bedeutung der Gentechnik zukünftig sogar noch steigen. Die deutsche
Bevölkerung steht jedoch gentechnisch veränderten Produkten sehr kritisch
gegenüber. Die Ursache für die geringe Akzeptanz liegt zum einen darin, dass
sowohl die angewandten Produktions- und Testverfahren, als auch die
Kennzeichnungsverordnungen oft nur schwer nachvollziehbar sind. Zum anderen
gelangen nur unzureichende oder unsachlich wiedergegebene Informationen zu den
Verbrauchern.
Im Folgenden soll deshalb versucht werden, die Informationsdefizite
auszugleichen und somit die allgemeine Unsicherheit im Umgang mit Lebensmitteln,
die mittels Gentechnik hergestellt werden, abzubauen.
Definitionen
Die Verbraucher werden immer wieder mit
Begriffen wie "Gen-Food", "Gen-Mais", "Mutation"
und "transgen" konfrontiert. Was ist jedoch darunter zu verstehen?
Gen
Ein Gen ist die kleinste existierende Erbeinheit, die für die Ausprägung eines
Erbmerkmals, d.h. einer Eigenschaft wie z.B. Farbe oder Geruch, verantwortlich
ist. Es befindet sich in jeder Zelle aller lebenden Organismen, also in allen
Mikroorganismen (tierischen und pflanzlichen Kleinstlebewesen), Pflanzen, Tieren
und Menschen.
Das Wort "Gen" in den Bezeichnungen "Gen-Food" und
"Gen-Mais" ist daher völlig überflüssig. Jedes Lebewesen und
deshalb auch jedes Lebensmittel enthält von Natur aus zahlreiche Gene.
Die Gesamtheit aller Gene stellt die sogenannte DNS (Desoxyribonukleinsäure)
dar. Diese liegt als spiralförmig gewundener Doppelstrang in den Chromosomen
der Zellkerne vor und ist beim Menschen schätzungsweise zwei Meter lang und
Träger von etwa 100 000 Genen.
Mutation
Als Mutation bezeichnet man alle Veränderungen innerhalb eines Gens bzw. der
DNS, die zu einer Änderung von Erbmerkmalen führen und auf die Nachkommen
weiter vererbt werden kann. Sie kann spontan, also auf natürliche Art und
Weise, auftreten oder durch Strahlung bzw. Chemikalien ausgelöst werden.
Mutationen werden in der Züchtung und in der Gentechnik mit dem Ziel der
Ausbildung gewünschter neuartiger Eigenschaften absichtlich herbeigeführt.
transgen
Unter transgen versteht man gentechnisch veränderte Organismen und deren
Produkte, bei denen mittels Gentechnik neue Gene hinzugefügt bzw. ausgetauscht
wurden. Auf dem Markt sind heute schon etliche transgene Lebensmittel zu finden,
so z.B. in den USA die Tomate mit verlängerter Haltbarkeit oder in der EU
mehrere Produkte aus gentechnisch veränderten Sojabohnen oder Mais.
Gentechnik und Züchtung
Schon seit Jahrzehnten werden im Bereich der Züchtung durch Strahlung und
Chemikalien absichtlich Mutationen in Mikroorganismen ausgelöst. Nach der
Behandlung werden diese so entstandenen Mutanten, die rein zufällig die
gewünschten Eigenschaften besitzen , ausgewählt und gezielt weitergezüchtet.
Eine andere Methode in der Züchtung ist das Vermischen der Gesamtheit aller
Gene (Genom) zweier Organismen. Da auch hier die Veränderungen bei den
Nachkommen nur zufällig auftreten, sind zahlreiche und langwierige Versuche
notwendig bis schließlich die gewünschte Eigenschaft bei einem Nachkommen
ausgeprägt wird.
Wie die Züchtung verfolgt auch die Gentechnik das Ziel, Organismen mit
bestimmten Eigenschaften zu erhalten. Der Unterschied beider Verfahren und die
Neuerung der Gentechnik besteht darin, dass sich mittels gentechnischer
Verfahren die gewünschten Veränderungen gezielt erreichen lassen. Denn hier
werden nur spezielle, durch vorherige Erforschung bekannte Gene, von einem
Organismus auf einen anderen übertragen bzw. entfernt. Im Gegensatz zur
Züchtung ist die Übertragung von Genen auch zwischen artfremden, also nicht
verwandten Lebewesen möglich. Somit stellt die Gentechnik ein neuentwickeltes
Verfahren dar, das die traditionelle Züchtung ergänzt und dabei die
Wahrscheinlichkeit des Auftretens unerwünschter Nebeneffekte bzw.
Begleiterscheinungen sogar eingrenzen kann. Man erhält eine größere
Sicherheit als bei der Züchtung, da man genau weiß, welche Erbinformationen
durch die Gene verändert werden und somit die Erbgutveränderungen gezielt
überprüft werden können.
Gentechnik und Biotechnologie
Die Gentechnik ist von der sogenannten Biotechnologie abzugrenzen. Während in
der Biotechnologie lebende Organismen zur Produktion bestimmter Produkte
verwendet werden (z.B. Milchsäurebakterien zur Käseherstellung), nutzt man in
der Gentechnik molekularbiolgische, chemische und physikalische Verfahren, um
Gene zu erforschen und zu kombinieren und dadurch "neuartige
Lebensmittel" zu erhalten.
Rote und Grüne Gentechnik
Die Gentechnik selbst lässt sich in die "Rote Gentechnik" und die
"Grüne Gentechnik" unterteilen, wobei die unterschiedlichen
Bezeichnungen auf den verschiedenen Anwendungsgebieten beruhen.
In der Roten Gentechnik im Bereich der Medizin beschäftigt man sich mit der
Entwicklung neuer Medikamente sowie diagnostischer und therapeutischer
Verfahren. In der Grünen Gentechnik nutzt man dagegen gentechnische Methoden
für Entwicklungen im Sektor der Landwirtschaft.
Zusammenfassend kann die Gentechnik als ein
Verfahren beschrieben werden, dass
 | zielgerichtet einzelne bzw. mehrere bekannte
Gene aus einem Organismus isoliert
 | zielgerichtet diese Gene mit Genen eines
anderen Organismus neu kombiniert
 | diese Neukombination von Genen auch bei
nichtverwandten Lebewesen (z.B. von Mikroorganismus und Pflanze) ermöglicht |
| |
Ziele der Gentechnik
Im Mittelpunkt des Interesses in der Gentechnik
stehen folgende Ziele:
 | Die Züchtung von Nutzpflanzen, die
besonders widerstandsfähig (resistent) gegen Schädlinge, Unkräuter bzw.
Krankheiten sind. Das würde zum einen zu einer Sicherung der Ernteerträge
führen und zum anderen eine Einsparung von Pflanzenschutzmittel
(Herbiziden) ermöglichen, was natürlich gleichzeitig eine Entlastung der
Umwelt darstellt.
Zur Sicherung bzw. Erhöhung des Ernteertrags sollen zusätzlich Pflanzen
erzeugt werden, die im Vergleich zu herkömmlichen Arten ertragbringender
sind und auch unter extremen klimatischen Bedingungen, wie in sehr trockenen
oder heißen Regionen, bestehen können.
 | Die Entwicklung produktiverer und
wirtschaftlicherer Herstellungsverfahren für Lebensmittel im Verhältnis zu
bisher angewandten biotechnologischen Methoden. Darunter wird sowohl eine
Senkung in der benötigten Rohstoff-, Energie- und Wassermenge, als auch in
der Abfallmenge verstanden. Das führt zu einer Kostenreduzierung für den
Hersteller (die letztendlich auch eine Preissenkung von Lebensmitteln für
den Verbraucher bedeuten kann) und zu einer erheblichen Umweltentlastung.
 | Eine verbesserte Haltbarkeit und
Lagerfähigkeit von Lebensmitteln. Dies kann am Besten durch die Hemmung des
mikrobiellen Verderbs und eine Minderung von Nachernteverlusten erreicht
werden.
 | Die Verbesserung der
ernährungsphysiologischen Wertigkeit von Lebensmitteln durch Erhöhung
einzelner Nährstoffe (z.B. Kartoffeln mit erhöhtem Gehalt
lebensnotwendiger Aminosäuren oder Reis mit erhöhtem Gehalt an Vitamin A).
 | Die Herstellung von Lebensmitteln für
spezielle Personengruppen wie Allergiker und Stoffwechselerkrankte durch
Entfernung bestimmter Inhaltsstoffe (z.B. Lebensmittel mit
phenylalaninfreiem Eiweiß für Phenylketonurieerkrankte).
 | Die Entwicklung verträglicherer bzw.
wirksamerer Arzneimittel im medizinischen Bereich (z.B. gentechnisch
hergestelltes Humaninsulin für Diabetiker) |
| | | | |
Wie zu erkennen ist, liegen die Vorteile, die
die Gentechnik mit sich bringt, vorwiegend bei den Herstellern und in einer
Entlastung der Umwelt. Zunehmend ergibt sich jedoch auch ein Nutzen für den
Verbraucher, entweder indirekt (z.B. durch Preissenkung) oder direkt (z.B. durch
Herstellung von Lebensmitteln oder Medikamenten für spezielle Personengruppen).
Beispiele für gentechnisch veränderte Lebensmittel
"Anti-Matsch-Tomate" Flavr Savr®
Normalerweise werden Tomaten mit zunehmender Reife gleichzeitig in ihrer
Konsistenz weicher. Mittels gentechnischer Verfahren wurde jedoch die Bildung
eines Enzyms (Polygalakturonase), das für den Abbau der Zellwände in der
Tomate verantwortlich ist, unterdrückt. Das Resultat ist , dass die Früchte am
Pflanzenstock ausreifen und dabei ihre Inhalts- und Aromastoffe voll entwickeln
können und trotzdem schnittfest (bei entsprechenden Transport- und
Lagerverhältnissen) an den Konsumenten gelangen. Die Tomaten müssen somit
nicht mehr grün geerntet werden, um erst anschließend langsam nachzureifen.
Die Flavr Savr-Tomate ist nach mehreren Jahren verschiedenster Prüfungen seit
1994 in den USA zugelassen. Für das Inverkehrbringen in der EU liegen Anträge
vor, die jedoch noch nicht zugelassen worden sind. Eine Ausnahme stellt
Großbritannien dar. Dort erhielt die gentechnisch veränderte Tomate zwar eine
Zulassung, wird jedoch lediglich für die Herstellung von Tomatenmark verwendet.
Sojabohne
Sojabohnen gelten weltweit als eine der bedeutendsten Quellen für Eiweiß, Öl
und Lecithin (Fettbegleitstoff). Ihr Verzehr ist auf Grund dieser Nährstoffe
aus ernährungsphysiologischer Sicht als positiv zu bewerten. So ergaben
Untersuchungen, dass z.B. Lecithin zur Senkung erhöhter Cholesterinwerte
führen und Sojaprotein einer Osteoporose (Verlust an Knochenmasse) durch
Verminderung der Kalziumausscheidung vorbeugen kann.
Mittels Gentechnik konnte durch das Einfügen eines zusätzlichen Gens eine
Sojabohnenart entwickelt werden, die widerstandsfähiger gegenüber Herbiziden,
also Unkrautvernichtungsmitteln (Herbizid "Roundup") ist als die
herkömmlichen Sorten, wobei alle anderen Eigenschaften der "normalen"
Sojabohnenpflanze entsprechen. Die erhöhte Resistenz gegenüber den
Unkrautvernichtern bewirkt, dass die eingesetzten Mittel gezielter gegen
unerwünschte Pflanzen wirken können und damit in deutlich geringerem Maße auf
die Felder aufgebracht werden müssen. Dadurch kann einerseits der Erntertrag
gesichert werden und die Herbizideinsparung beträgt etwa 30 %.
Produkte dieser neuartigen Sojabohne sind mittlerweile seit 1996 auf dem
europäischen Markt vertreten und schon in mehr als 30 000 Lebensmitteln
enthalten. Dazu gehören Erzeugnisse aus Sojaöl (wie Saucen, Dressings und
Chips), Lebensmittel mit Sojalecithin (wie Schokolade, Backwaren und
Kakaogetränke) oder mit Sojaprotein (wie Fertiggerichte und Diätgetränke).
Auch die Nutztiere kommen über Futtermittel aus transgenen Pflanzen mit der
Gentechnik in Berührung, wobei neben Sojaschrot vor allem Rapsöl- und
Maisprodukte den Hauptanteil einnehmen. Zahlreiche Versuche sagen aus, dass
diese Futtermittel sowohl im Stoffwechsel der Tiere, als auch in den von diesen
Tieren stammenden Lebensmittel keine nachweisbaren Veränderungen verursachen.
Mais
Nach der herbizidresistenten Sojabohne erhielt eine gentechnisch veränderte
Maissorte die Zulassung für den Handel innerhalb der EU. Die vorgenomme
Veränderung (Einführung zusätzlicher Gene) führt nicht nur zu einer
Resistenz von Mais gegen Herbizide (Herbizid "Basta"), sondern auch
gegen Insekten (Larve des Maiszünglers) und Antibiotika (Antibiotikum
"Ampicillin").
Der Großteil dieser neuartigen Maissorte wird bisher als Futtermittel
eingesetzt. Dennoch findet ein kleiner Teil seine Anwendung im
Lebensmittelbereich, vor allem in Form von Stärke und als Süßstoff in
Produkten, die sich auch auf dem europäischen Markt befinden.
Chymosin
Chymosin ist ein Enzym, das im Magen säugender Kälber zu finden ist.
Traditionell wird dieses Enzym aus dem Kälbermagen gewonnen und bei der
Käseherstellung zum Dickwerden der Milch eingesetzt. Schwankungen im Angebot
von Chymosin durch eine verminderte Kälberaufzucht und veränderte
Fütterungsmaßnahmen bei gleichzeitig erhöhtem Käsekonsum führten zu der
Entwicklung, Chymosin gentechnisch herzustellen.
Dazu werden bestimmte Gene in Mikroorganismen übertragen, die somit Chymosin
produzieren können. Das Enzym wird im Verlaufe der Käseherstellung wieder
abgebaut und ist im Käse selbst nicht mehr enthalten bzw. nachzuweisen.
Der Vorteil der gentechnisch produzierten Chymosinpräparate besteht in dem
wesentlich höheren Anteil an aktivem Enzym, der 70-80 % im Gegensatz zu 4-8 %
bei Kälbermagenpräparaten beträgt. Zusätzlich können erhebliche
Einsparungen bezüglich der Energieaufwendung und Abfallentsorgung erreicht
werden (u.a. durch Entfall vom Schlachten der Kälber und vom Sammeln,
Transportieren und Lagern der Kälbermägen).
In den USA und in Großbritannien wird bereits der überwiegende Teil von
Hartkäsesorten mit Chymosin aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
hergestellt. Seit 1997 ist auch in Deutschland die Verwendung dieses Enzyms
erlaubt.
Transgene Tiere
Im Bereich der Tierzucht verfolgt die Gentechnik vorrangig zwei Ziele:
- Die Herstellung von Hormonen und
Tierarzneimitteln durch GVO für die Behandlung von Tieren.
- Eine Veränderung im Erbgut der Tiere, vor
allem um eine Beschleunigung im Wachstum und eine größere
Widerstandsfähigkeit der Tiere gegenüber Viruserkrankungen zu erreichen.
Als Versuchstiere dienen z.B. Lachse, denen
Wachstumshormongene übertragen worden sind und die daraufhin selbst diese
Hormone in größeren Mengen produzieren, deshalb schneller wachsen und ein bis
zu zehnfaches Gewicht im Gegensatz zu natürlichen Arten erreichen können.
In einem anderen Fall, bei den sogenannten Riesenschweinen, denen ein
menschliches Wachstumshormongen eingepflanzt wurde, konnten jedoch neben der
gewünschten Gewichtszunahme auch gesundheitliche Beeinträchtigungen
festgestellt werden.
Da die gentechnischen Möglichkeiten zum Einbau von Genen in die DNS von Tieren
nicht so wirkungsvoll und erfolgreich sind wie im Bereich der
Lebensmittelherstellung mittels Mikroorganismen und Pflanzen, nimmt die
Gentechnik bei der Tierzucht einen relativ geringen Stellenwert ein und wird
voraussichtlich auch in den nächsten Jahren keine große praktische Bedeutung
erhalten. Lediglich mit einem Handel von gentechnisch veränderten Fischsorten
(Lachs, Forelle und Karpfen) kann auf Grund der weit fortgeschrittenen
Entwicklungen gerechnet werden.
Risiken
Wie jede Technik birgt auch die Gentechnik
nicht nur Vorteile und Chancen, sondern auch Risiken in sich. Aber wie bedeutend
sind diese Risiken und welcher Art sind sie?
Allergien
Lebensmittelallergien werden durch bestimmte Eiweißstoffe, sogenannte
Allergene, ausgelöst. Diese Eiweiße stellen Produkte von Genen dar. Wird nun
ein Gen eines Organismus, das für die Bildung eines allergenen Eiweißstoffes
verantwortlich ist, in die DNS eines anderen Organismus eingebaut, kann das
Lebensmittel, das Produkt dieser Genübertragung ist, eine allergische Reaktion
auslösen - obwohl das beim gleichen Lebensmittel in seiner herkömmlichen Form
nicht der Fall ist. Als Beispiel und zur Erläuterung soll eine gentechnisch
veränderte Sojabohne dienen. Für eine Neuentwicklung wurde in eine
Sojabohnenpflanze ein Gen der Paranuss übertragen. Anschließende Tests
zeigten, dass Paranuss-Allergiker auch auf diese Sojabohnenart empfindlich
reagierten, obwohl sie herkömmliche Sojabohnen gut vertragen hatten. Die
Entwicklungen wurden daraufhin jedoch auch eingestellt, noch bevor eine
Zulassung beantragt wurde.
Bei entsprechend veranlagten Menschen führen also bestimmte Eiweiße zu
allergischen Reaktionen, unabhängig davon, ob es sich um ein Eiweiß eines
natürlichen oder gentechnisch veränderten Lebensmittels handelt. Obwohl das
bedeutet, dass mit der Gentechnik keine grundsätzlich neuen Allergie-Risiken
auftreten und die veränderten Lebensmittel bei richtigem Ernährungsverhalten
keine gesundheitlichen Schäden verursachen dürften, müssen alle neuartigen
Lebensmittel zahlreiche vorgeschriebene Tests durchlaufen, in denen sie vor
ihrer Zulassung auf ein eventuell vorhandenes Allergie-Potential geprüft
werden.
Als positiv zu bewerten ist die Chance, mittels Gentechnik durch das Entfernen
einzelner Gene, allergene Eiweiße und damit letztendlich das allergene
Potential auszuschalten.
Antibiotikaresistenz
Die Befürchtung durch die Anwendung der Gentechnik eine Antibiotikaresistenz
beim Menschen herbeizuführen, beruht auf der Annahme, ein Gen, das z.B. in die
DNS von Pflanzen eingebaut wurde und deren Antibiotikaresistenz verursacht,
könne nach dem Konsum eines Produkts dieser Pflanzen auch zu einer
Antibiotikaresistenz des Menschen führen. Das würde aber voraussetzen, dass
die Gene der gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. deren Lebensmittelprodukte
wiederum auf den Menschen (z.B. auf die Darmbakterien) übertragen werden. Die
Gefahr einer solchen Übertragung ist einerseits sehr gering, wenn auch nicht
auszuschließen und zum anderen setzt sich die Lebensmittelindustrie vermehrt
gegen die Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen ein.
Toxinbildung
Manche Pflanzen enthalten von Natur aus Giftstoffe (Toxine), wie z.B.
Protease-Inhibitoren in Bohnen oder Glykoalkaloide in Tomaten und Kartoffeln.
Diese Toxine sind in der Regel nur in sehr geringen Mengen, die gesundheitlich
unbedenklich sind, in den Pflanzen vorhanden. Nach einem übermäßigem Verzehr
toxinhaltiger Pflanzen in rohem Zustand können jedoch Übelkeit, Durchfall,
Nervenerkrankungen und sogar Tod die Folge sein. Aus diesem Grund ist es
unbedingt notwendig, gentechnisch neuentwickelte Lebensmittel bezüglich eines
eventuell vorhandenen bzw. erhöhten Toxingehalt zu untersuchen. Ähnlich wie im
Fall des Allergie-Risikos müssen dafür zahlreiche Tests angewendet werden.
Freisetzung
Man spricht von einer Freisetzung, wenn ein GVO aus dem Labor in die Umwelt
entlassen wird. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, dass sich die Gene des GVO
auf einen wildlebenden Organismus übertragen. Dabei ist die sogenannte
"Auskreuzung" von dem "horizontalen Gentransfer" zu
unterscheiden.
Bei der Auskreuzung kommt es zu einer Genübertragung von einer gentechnisch
veränderten Pflanze auf eine Wildpflanzenart. Dafür müssen beide Pflanzen nah
miteinander verwandt sein und in unmittelbarer Nähe zueinander angebaut werden.
Die sich durch eine Auskreuzung ergebenen Risiken können für jeden Einzelfall
verschieden sein. Transgene Pflanzen, die gegen Schädlinge, Trockenheit oder
bestimmte Krankheiten resistent sind, könnten z.B. durch die Weitergabe der
für die Resistenz verantwortlichen Gene, schwer bekämpfbare Unkräuter
entstehen lassen. Diese Möglichkeit ist auf Grund der erwähnten notwendigen
Bedingungen nicht sehr wahrscheinlich, bildet aber ein nicht auszuschließendes
Risiko.
Beim horizontalem Gentransfer gelangen die Gene einer veränderten Pflanzenart
in die Umwelt (z.B. in den Boden) und können von dort auf andere Organismen
(z.B. auf Mikroorganismen im Boden) übertragen werden - unabhängig davon, ob
die Möglichkeit einer Kreuzung gegeben ist. Prinzipiell besteht dadurch die
Gefahr der Verbreitung einer Antibiotikaresistenz auf Grund der nicht
auszuschließenden Möglichkeit der Weitergabe von Antibiotikaresistenzgenen.
Verschiedene Untersuchungen ergaben jedoch, dass horizontale Gentransfers
allgemein extrem selten vorkommen und nicht in feststellbarem Maße zur
Erhöhung der Anzahl antibiotikaresistenter Mikroorganismen beitragen.
Zulassung
Bevor gentechnisch veränderte Lebensmittel
bzw. Lebensmittelzutaten für den Handel auf dem europäischen Markt zugelassen
werden, müssen diese verschiedene toxikologische und ernährungsmedizinische
Untersuchungen durchlaufen. Wie bei allen Lebensmitteln steht auch hier die
gesundheitliche Unbedenklichkeit im Vordergrund. Deshalb dürfen gentechnisch
hergestellten Produkte:
 | keine solche Unterscheidung zu
herkömmlichen Lebensmitteln darstellen, die bei normalem Verzehr einen
Ernährungsmangel verursachen kann
 | zu keiner Gefahr für den Konsumenten
führen
 | keine Irreführung bewirken |
| |
Die Grundlage für die Untersuchungsverfahren
bildet die "Novel Food-Verordnung", die seit 15. März 1997 EU-weit in
Kraft getreten ist.
In der EU wurden bisher unter anderem die Anträge für folgende gentechnisch
veränderte Produkte zugelassen:
 | Sojabohne mit Toleranz gegen Herbizide
(lediglich für Import, Lagerung, Verarbeitung)
 | Mais mit Toleranz gegen Schädlinge bzw.
Herbizide
 | Raps mit Toleranz gegen Herbizide
 | Tabak mit Toleranz gegen Herbizide |
| | |
Weitere Anträge liegen vor und werden noch den
Prüfungsverfahren ausgestzt. Dazu gehören:
 | Tomaten mit verzögerter Fruchtreife
 | Kartoffeln mit veränderter
Stärkezusammensetzung
 | Futterrüben mit Toleranz gegen Herbizide |
| |
In Deutschland sind für die Zulassung
entsprechend der Novel Food-Verordnung aller in der Gentechnik hergestellter
Lebensmittel das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin (BgVV) und das Robert-Koch-Institut in Berlin verantwortlich.
Die Überwachung und Kontrolle der vermarkteten Produkte liegt bei den
Lebensmittelüberwachungsbehörden der einzelnen Länder.
Die Lücke innerhalb des Netzes von Untersuchungsverfahren besteht allerdings
darin, dass bisher nur bekannte gentechnische Veränderungen nachgewiesen werden
können, d.h., es kann nur das gefunden werden, was gesucht wird. Deshalb ist
man auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Lebensmittelherstellern, die die
notwendigen Informationen über die Erbgutveränderungen liefern können,
angewiesen.
Kennzeichnung
Welche Lebensmittel müssen gekennzeichnet
werden?
Hat ein durch Gentechnik hergestelltes Produkt seine Zulassung erlangt, muss es
entsprechend der Novel Food-Verordnung gekennzeichnet werden. Die
kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel können dabei in die folgenden drei
Kategorien eingeordnet werden:
 | Das Lebensmittel ist selbst ein GVO (z.B.
Flavr Savr-Tomate)
 | Das Lebensmittel enthält GVO (z.B. Joghurt
mit gentechnisch veränderten Milchsäurebakterien) Neu bezüglich dieser
Kategorie ist die Kennzeichnungspflicht ab 11. April 2000 für Lebensmittel,
die Zusatzstoffe mit gentechnisch veränderten Bestandteilen enthalten (z.B.
Lecithin aus transgenen Sojabohnen). Bisher bestand für Zusatzstoffe
generell keine Kennzeichnungsverordnung.
 | Das Lebensmittel bzw. die Lebensmittelzutat
stammt aus einem GVO,
- wobei der GVO im Endprodukt nachweisbar ist (z.B. Cornflakes aus
transgenem Mais, Fertiggericht mit gentechnisch verändertem Sojaeiweiß als
Zutat).
Als Nachweisgrenze gilt ab 11. April 2000 ein Schwellenwert von 1 %. D.h.
ein Lebensmittel muss gekennzeichnet werden, wenn es gezielt oder
unbeabsichtigt (durch Lagerung oder Verarbeitung) gentechnisch veränderte
Bestandteile von über 1 % enthält. Ist der GVO im Endprodukt nicht
nachweisbar, muss das Lebensmittel nicht zusätzlich gekennzeichnet werden
(z.B. Margarine mit einem Anteil an Fettsäuren aus transgenen Sojabohnen).
- wodurch eine Änderung in der Nährstoffzusammensetzung bzw. in den
Eigenschaften des Endprodukts feststellbar ist (z.B: Rapsöl mit
veränderten Fettsäuren). |
| |
Enzyme müssen im Allgemeinen nicht auf dem
Etikett aufgeführt werden, so dass daher auch keine Kennzeichnungspflicht für
Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutaten, die unter Einsatz von Enzymen, die aus
GVO hergestellt wurden, gilt (z.B. Käse, für dessen Herstellung gentechnisch
gewonnenes Chymosin verwendet wurde).
Weiterhin nicht kennzeichnungspflichtig sind tierische Produkte, zu deren
Gewinnung Futtermittel mit Anteilen an transgenen Pflanzen bzw. gentechnisch
gewonnenen Enzymen eingesetzt werden (z.B. Fleisch und Wurstwaren von Tieren,
die Futtermittel aus transgenem Mais erhalten haben).
Wie muß gekennzeichnet werden?
Wenn ein Lebensmittel der Kennzeichnungspflicht unterliegt, muss für den
Verbraucher erkennbar sein, welche Veränderung in dem Produkt vorliegt und
durch welches gentechnisches Verfahren diese erreicht wurde. Das gilt auch für
Produkte, bei denen kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben ist (z.B. bei
unverpackten Lebensmitteln).
Die Novel Food-Verordnung enthält jedoch noch keine eindeutigen Vorschriften
über den Wortlaut, die Form und die Stelle der Kennzeichnung eines
Lebensmittels. Lediglich für Zutaten aus Soja und Mais ist der Wortlaut
"aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellt" bzw. aus
"gentechnisch verändertem Mais hergestellt" vorgegeben.
Fazit
Die Gentechnik lässt sich in ihrer weiteren
Entwicklung nicht mehr aufhalten. Neben den Risiken, die sicherlich nicht bis
ins Letzte kalkulierbar sind, jedoch durch zahlreiche vorgeschriebene Tests
eingeschränkt werden können, bietet die Gentechnik Chancen und gegenüber
bisheriger Verfahren Vorteile, die zunehmend auch für den Verbraucher von
Nutzen sind. Während die Anwendung gentechnischer Verfahren im Bereich der
Medizin weitestgehend von der Bevölkerung akzeptiert wird, sind die Vorbehalte
gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln noch sehr groß. Die Einnahme
eines Arzneimittels erfolgt meist nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes und
mögliche Nebenwirkungen werden auf Grund der zu erwartenden Heilungschancen
toleriert. Lebensmittel dagegen werden täglich ein ganzes Leben lang verzehrt
und die Risiken sind für den Konsumenten nur wage abschätzbar. Daher ist es
wichtig, neben einer sachlichen Aufklärung, zugelassene gentechnisch
veränderte Lebensmittel eindeutig zu kennzeichnen. Somit erhält der
Verbraucher letztendlich die freie Wahl, ob und welche mittels Gentechnik
hergestellte Lebensmittel er konsumiert.
Lebensmittelbestrahlung
Allgemeines
Unter Lebensmittelbestrahlung ist die
Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen zu verstehen, deren
vorrangiges Ziel die Vermeidung von Krankheiten, die durch in Nahrungsmitteln
enthaltenen schädlichen Mikroorganismen ausgelöst werden können, ist.
Ähnlich der Gentechnik stehen die Verbraucher auf Grund eines
Informationsmangels und irreführender Bezeichnungen wie "radioaktive
Bestrahlung" der Lebensmittelbestrahlung skeptisch gegenüber. Deshalb
sollen folgend die möglichen Risiken gegen den Nutzen der Bestrahlung abgewogen
und Informationen zu den Regelungen bezüglich bestrahlter Lebensmittel in der
EU bzw. Deutschland gegeben werden.
Definition
Bei der Bestrahlung werden Lebensmittel gezielt
der sogenannten ionisierenden Strahlung (durch Elektronen- bzw.
Röntgenstrahlen) ausgesetzt. Dabei kommt das Lebensmittel nicht mit der
Strahlungsquelle selbst in Berührung, sondern es durchläuft mit einer
festgelegten Geschwindigkeit ein Strahlungsfeld. Da weder die Strahlungsquelle,
noch die Strahlen radioaktiv sind, ist die Bezeichnung "radioaktive
Bestrahlung" in diesem Zusammenhang falsch. Bestrahlte Lebensmittel
sind klar von "verstrahlten" Lebensmitteln (radioaktiv
kontaminierte Lebensmittel wie z.B. in Folge des Reaktorunglückes von
Tschernobyl) abzugrenzen. Für die Bestrahlung wurden Höchstwerte festgelegt,
die 10 MeV (Millionen Elektronenvolt) für die Elektronenstrahlen und 5 MeV für
die Röntgenstrahlen nicht überschreiten dürfen.
Ziele der Lebensmittelbestrahlung
Die Lebensmittelbestrahlung soll herkömmliche
Verfahren wie z.B. das Trocknen, Pökeln und Pasteurisieren zur Konservierung
(Haltbarmachung) ergänzen oder ersetzen und kann in verschiedenen Bereichen
eingesetzt werden.
Konservierung
Mittels Bestrahlung sollen gesundheitsgefährdende Mikroorganismen wie Viren,
Pilze und Bakterien abgetötet bzw. in ihrer Vermehrung gehemmt werden. Die
Bestrahlung kann bei schon verpackten Produkten ohne Temperaturerhöhung
erfolgen, so dass unerwünschte temperaturbedingte Nährstoffverluste oder
chemische Reaktionen eingeschränkt werden können. Zusätzlich können nach
erfolgter Bestrahlung Konservierungsstoffe eingespart werden. Beispiele für die
Anwendung der Bestrahlung sind:
 | die Beseitigung von Salmonellen in
Geflügel, das besonders in rohem Zustand eine Gefahr einer
Salmonelleninfektion darstellt
 | die Abtötung von Keimen in Mischgewürzen,
die für andere Verfahren nur schwer zugänglich sind |
|
Entwesung
Nicht nur Mikroorganismen, sondern auch höhere Lebewesen wie Insekten und
andere Lebensmittelparasiten können durch eine Bestrahlung abgetötet werden,
um somit dem Lebensmittelverderb entgegenzuwirken bzw. Krankheiten zu
verhindern. Anwendungsbeispiele sind unter anderem Getreidekörner, frische und
getrocknete Früchte, Nüsse und frisches Schweinefleisch.
Entkeimung
Strahlen verhindern das Auskeimen, so dass Knollen-, Wurzel- und Zwiebelgemüse
(z.B. Kartoffeln und Zwiebeln) keine neuen Triebe ausbilden können.
Reifungsverzögerung
Strahlenbehandelte Früchte und Gemüsesorten reifen langsamer und können daher
länger gelagert werden. Die dadurch verbesserte Haltbarkeit führt schließlich
auch zu einer Verringerung der Verderbsverluste.
Verbesserung technologischer Eigenschaften
Die Ziele der Lebensmittelbestrahlung in der Technologie liegen besonders in
einer Verkürzung der Garzeit von Hülsenfrüchten und Trockengemüse, sowie in
einer gesteigerten Saftausbeute bei Trauben.
Risiken
Radioaktivität
Infolge sehr hoher Strahlungsenergie (über 14 Millionen Elektronenvolt, MEV)
kann es zu Kernumwandlungsprozessen und dadurch zur Bildung sogenannter
radioaktiver Isotope kommen, d.h. die Bildung von Radikalen in bestrahlten
Lebensmitteln kann herbeigeführt (induziert) werden. Diese Radikale können
chemische Prozesse in Gang setzen, die wiederum für die Bildung toxischer
Substanzen verantwortlich sind.
Einerseits würde die induzierte Radioaktivität höchstens ein Tausendstel
Becquerel pro Kilogramm Lebensmittel betragen, was 200.000 mal geringer als die
natürliche in Lebensmitteln vorkommende Radioaktivität ist. Andererseits
beträgt die maximale zugelassene Strahlendosis nur 10 Millionen Elektronenvolt.
Zahlreiche durchgeführte Untersuchungen haben bewiesen, dass eine
gesundheitliche Unbedenklichkeit für alle Lebensmittel besteht, die mit keiner
höherer Strahlungsenergie behandelt wurden.
Strahlenresistenz
Mikroorganismen besitzen eine sehr unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber
ionisierenden Strahlen. Wenn die Strahlungsdosis zu gering ist, um alle
Mikroorganismen abzutöten, kann dies zur Ausbildung strahlenresistenter
Mikroorganismen führen. Das bedeutet, dass die Lebensmittelbestrahlung keine
100%-ige Garantie für die Sterilität (Keimfreiheit) von Lebensmitteln bieten
kann.
Chemische Veränderungen
Bei der Lebensmittelbestrahlung entstehen unter anderem Kohlendioxid,
Acetaldehyd und Ameisensäure. Diese Verbindungen sind aber auch in
natürlichen, unverarbeiteten Lebensmitteln enthalten oder entstehen bei der
Erhitzung und anderen Verarbeitungsverfahren.
Ähnlich verhält es sich mit den Vitaminen. Durch die Bestrahlung können
Vitaminverluste auftreten (besonders von Vitamin A,C und E), die jedoch nicht
größer sind, als bei anderen Behandlungsmethoden.
Gesetzliche Regelungen
In Deutschland gilt seit 1957 nach §13 des
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) ein Verbot für
Lebensmittelbestrahlung, sowie für das In Verkehr bringen bestrahlter
Lebensmittel. Es handelt sich jedoch hierbei um ein Verbot mit
Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass das Bundesministerium für Gesundheit die
Bestrahlung eines Lebensmittels zulassen darf, wenn es mit dem Schutz des
Verbrauchers vereinbar ist. Bisher wurde von dieser Ermächtigung noch kein
Gebrauch gemacht.
Eine Ausnahme vom Gebot besteht seit 1997 generell für Gewürze, die jedoch
entsprechend deklariert werden müssen.
Auf EU-Ebene gelten seit März 1999 zwei
Richtlinien, die einheitliche Vorgaben zur Strahlenquelle und -dosis, zur
Zulassung, Kennzeichnung und Überwachung enthalten. Demnach
 | dürfen europaweit nur getrocknete
aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt werden
 | können Staaten (u.a. Belgien, Dänemark,
Frankreich, Großbritannien, Niederlande), in denen die Bestrahlung anderer
Lebensmittel üblich ist, diese zunächst noch beibehalten; sie dürfen die
bestrahlten Lebensmittel jedoch nicht in Mitgliedstaaten exportieren, in
denen die Bestrahlung verboten ist
 | müssen die mit Strahlen behandelten
Lebensmittel und Lebensmittelzutaten in Deutschland mit dem Hinweis
"mit ionisierenden Strahlen behandelt" oder "bestrahlt"
gekennzeichnet sein |
| |
Bis Ende des Jahres 2000 soll dem Europäischen
Parlament eine Liste der Lebensmittel, die europaweit einheitlich bestrahlt
werden können, vorgelegt werden. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen.
Fazit
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen
dürfen Lebensmittel nur bestrahlt werden, wenn es gesundheitlich unbedenklich
und auf Grund der Lebensmittelhygiene erforderlich ist oder damit nachweislich
ein Nutzen bzw. Vorteil für den Konsumenten entsteht. Eine absolute Sicherheit
vor eventuellen Risiken existiert wie bei den gentechnisch veränderten oder
allen sonstigen Lebensmitteln auch hier nicht. Jedoch ist es entsprechend der
vorliegenden Erkenntnisse weitaus wahrscheinlicher an einer
lebensmittelbedingten Infektion zu erkranken, als auf Grund eines durch
Lebensmittelbestrahlung entstandenen Risikos.
Literaturverzeichnis
 | AID Special, Lebensmittelbestrahlung, 1994
 | AID Verbraucherdienst, Wissenschaft &
Praxis, 1/1998
 | Aktuelle Ernährungsmedizin, Gentechnik im
Ernährungsbereich, 21/1996
 | Der Lebensmittelbrief, Enzyme: unentbehrlich
in der Lebensmittelproduktion, 11+12/1999
 | Der Lebensmittelbrief, Sicherheit in der
Gentechnologie, 1+2/1999
 | Der Lebensmittelbrief, Sicherheit neuartiger
Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, 7+8/1997
 | Ernährungs-Umschau 47, Ergänzung des
Kennzeichnungsrechts, 2/2000
 | Ernährungslehre und -praxis, Gentechnik bei
Lebensmitteln, 4/1999
 | Ernährungslehre und -praxis, Gentechnik und
Lebensmittelallergien, 9/1997
 | Ernährungsmedizin und Diätetik,
Urban&Schwarzenberg, 8.Auflage, 1996
 | Gentechnik & Lebensmittel, Die
Risikodiskussion; BLL und BRAIN, 1995
 | Kluthe,R., Ernährungsmedizin in der Praxis,
Spitta Verlag, Balingen 1999
 | KnackPunkt, Lebensmittel doch nicht
ungefährlich?, 2/1999
 | Lebensmittel Praxis, 12/ 1999,
Lebensmitteltechnologie: Gentechnik
 | Roche Lexikon Medizin, Urban &
Schwarzenberg, 2. neubearb. Auflage, 1987
 | Soja-Journal, Spezial, 1996
 | Verbraucherumschau, Nahrung aus dem
Genlabor, AgV, 6/1997 |
| | | | | | | | | | | | | | | |
|