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 Gentechnik und Lebensmittelbestrahlung

Allgemeines

Die Gentechnik ist heute schon in verschiedenen Bereichen zur Realität geworden, vor allem in der Medizin und im Lebensmittel- und Agrarsektor. Gleichzeitig schreiten die gentechnischen Entwicklungen weltweit zunehmend fort und durch internationale Warenströme gelangen ständig mehr gentechnisch verarbeitete Lebensmittel nach Europa bzw. Deutschland. Somit wird die Bedeutung der Gentechnik zukünftig sogar noch steigen. Die deutsche Bevölkerung steht jedoch gentechnisch veränderten Produkten sehr kritisch gegenüber. Die Ursache für die geringe Akzeptanz liegt zum einen darin, dass sowohl die angewandten Produktions- und Testverfahren, als auch die Kennzeichnungsverordnungen oft nur schwer nachvollziehbar sind. Zum anderen gelangen nur unzureichende oder unsachlich wiedergegebene Informationen zu den Verbrauchern.
Im Folgenden soll deshalb versucht werden, die Informationsdefizite auszugleichen und somit die allgemeine Unsicherheit im Umgang mit Lebensmitteln, die mittels Gentechnik hergestellt werden, abzubauen.


Definitionen

Die Verbraucher werden immer wieder mit Begriffen wie "Gen-Food", "Gen-Mais", "Mutation" und "transgen" konfrontiert. Was ist jedoch darunter zu verstehen?

Gen
Ein Gen ist die kleinste existierende Erbeinheit, die für die Ausprägung eines Erbmerkmals, d.h. einer Eigenschaft wie z.B. Farbe oder Geruch, verantwortlich ist. Es befindet sich in jeder Zelle aller lebenden Organismen, also in allen Mikroorganismen (tierischen und pflanzlichen Kleinstlebewesen), Pflanzen, Tieren und Menschen.
Das Wort "Gen" in den Bezeichnungen "Gen-Food" und "Gen-Mais" ist daher völlig überflüssig. Jedes Lebewesen und deshalb auch jedes Lebensmittel enthält von Natur aus zahlreiche Gene.
Die Gesamtheit aller Gene stellt die sogenannte DNS (Desoxyribonukleinsäure) dar. Diese liegt als spiralförmig gewundener Doppelstrang in den Chromosomen der Zellkerne vor und ist beim Menschen schätzungsweise zwei Meter lang und Träger von etwa 100 000 Genen.

Mutation
Als Mutation bezeichnet man alle Veränderungen innerhalb eines Gens bzw. der DNS, die zu einer Änderung von Erbmerkmalen führen und auf die Nachkommen weiter vererbt werden kann. Sie kann spontan, also auf natürliche Art und Weise, auftreten oder durch Strahlung bzw. Chemikalien ausgelöst werden. Mutationen werden in der Züchtung und in der Gentechnik mit dem Ziel der Ausbildung gewünschter neuartiger Eigenschaften absichtlich herbeigeführt.

transgen
Unter transgen versteht man gentechnisch veränderte Organismen und deren Produkte, bei denen mittels Gentechnik neue Gene hinzugefügt bzw. ausgetauscht wurden. Auf dem Markt sind heute schon etliche transgene Lebensmittel zu finden, so z.B. in den USA die Tomate mit verlängerter Haltbarkeit oder in der EU mehrere Produkte aus gentechnisch veränderten Sojabohnen oder Mais.

Gentechnik und Züchtung
Schon seit Jahrzehnten werden im Bereich der Züchtung durch Strahlung und Chemikalien absichtlich Mutationen in Mikroorganismen ausgelöst. Nach der Behandlung werden diese so entstandenen Mutanten, die rein zufällig die gewünschten Eigenschaften besitzen , ausgewählt und gezielt weitergezüchtet. Eine andere Methode in der Züchtung ist das Vermischen der Gesamtheit aller Gene (Genom) zweier Organismen. Da auch hier die Veränderungen bei den Nachkommen nur zufällig auftreten, sind zahlreiche und langwierige Versuche notwendig bis schließlich die gewünschte Eigenschaft bei einem Nachkommen ausgeprägt wird.
Wie die Züchtung verfolgt auch die Gentechnik das Ziel, Organismen mit bestimmten Eigenschaften zu erhalten. Der Unterschied beider Verfahren und die Neuerung der Gentechnik besteht darin, dass sich mittels gentechnischer Verfahren die gewünschten Veränderungen gezielt erreichen lassen. Denn hier werden nur spezielle, durch vorherige Erforschung bekannte Gene, von einem Organismus auf einen anderen übertragen bzw. entfernt. Im Gegensatz zur Züchtung ist die Übertragung von Genen auch zwischen artfremden, also nicht verwandten Lebewesen möglich. Somit stellt die Gentechnik ein neuentwickeltes Verfahren dar, das die traditionelle Züchtung ergänzt und dabei die Wahrscheinlichkeit des Auftretens unerwünschter Nebeneffekte bzw. Begleiterscheinungen sogar eingrenzen kann. Man erhält eine größere Sicherheit als bei der Züchtung, da man genau weiß, welche Erbinformationen durch die Gene verändert werden und somit die Erbgutveränderungen gezielt überprüft werden können.

Gentechnik und Biotechnologie
Die Gentechnik ist von der sogenannten Biotechnologie abzugrenzen. Während in der Biotechnologie lebende Organismen zur Produktion bestimmter Produkte verwendet werden (z.B. Milchsäurebakterien zur Käseherstellung), nutzt man in der Gentechnik molekularbiolgische, chemische und physikalische Verfahren, um Gene zu erforschen und zu kombinieren und dadurch "neuartige Lebensmittel" zu erhalten.

Rote und Grüne Gentechnik
Die Gentechnik selbst lässt sich in die "Rote Gentechnik" und die "Grüne Gentechnik" unterteilen, wobei die unterschiedlichen Bezeichnungen auf den verschiedenen Anwendungsgebieten beruhen.
In der Roten Gentechnik im Bereich der Medizin beschäftigt man sich mit der Entwicklung neuer Medikamente sowie diagnostischer und therapeutischer Verfahren. In der Grünen Gentechnik nutzt man dagegen gentechnische Methoden für Entwicklungen im Sektor der Landwirtschaft.

Zusammenfassend kann die Gentechnik als ein Verfahren beschrieben werden, dass

zielgerichtet einzelne bzw. mehrere bekannte Gene aus einem Organismus isoliert
zielgerichtet diese Gene mit Genen eines anderen Organismus neu kombiniert
diese Neukombination von Genen auch bei nichtverwandten Lebewesen (z.B. von Mikroorganismus und Pflanze) ermöglicht


Ziele der Gentechnik

Im Mittelpunkt des Interesses in der Gentechnik stehen folgende Ziele:

Die Züchtung von Nutzpflanzen, die besonders widerstandsfähig (resistent) gegen Schädlinge, Unkräuter bzw. Krankheiten sind. Das würde zum einen zu einer Sicherung der Ernteerträge führen und zum anderen eine Einsparung von Pflanzenschutzmittel (Herbiziden) ermöglichen, was natürlich gleichzeitig eine Entlastung der Umwelt darstellt.
Zur Sicherung bzw. Erhöhung des Ernteertrags sollen zusätzlich Pflanzen erzeugt werden, die im Vergleich zu herkömmlichen Arten ertragbringender sind und auch unter extremen klimatischen Bedingungen, wie in sehr trockenen oder heißen Regionen, bestehen können.
Die Entwicklung produktiverer und wirtschaftlicherer Herstellungsverfahren für Lebensmittel im Verhältnis zu bisher angewandten biotechnologischen Methoden. Darunter wird sowohl eine Senkung in der benötigten Rohstoff-, Energie- und Wassermenge, als auch in der Abfallmenge verstanden. Das führt zu einer Kostenreduzierung für den Hersteller (die letztendlich auch eine Preissenkung von Lebensmitteln für den Verbraucher bedeuten kann) und zu einer erheblichen Umweltentlastung.
Eine verbesserte Haltbarkeit und Lagerfähigkeit von Lebensmitteln. Dies kann am Besten durch die Hemmung des mikrobiellen Verderbs und eine Minderung von Nachernteverlusten erreicht werden.
Die Verbesserung der ernährungsphysiologischen Wertigkeit von Lebensmitteln durch Erhöhung einzelner Nährstoffe (z.B. Kartoffeln mit erhöhtem Gehalt lebensnotwendiger Aminosäuren oder Reis mit erhöhtem Gehalt an Vitamin A).
Die Herstellung von Lebensmitteln für spezielle Personengruppen wie Allergiker und Stoffwechselerkrankte durch Entfernung bestimmter Inhaltsstoffe (z.B. Lebensmittel mit phenylalaninfreiem Eiweiß für Phenylketonurieerkrankte).
Die Entwicklung verträglicherer bzw. wirksamerer Arzneimittel im medizinischen Bereich (z.B. gentechnisch hergestelltes Humaninsulin für Diabetiker)

Wie zu erkennen ist, liegen die Vorteile, die die Gentechnik mit sich bringt, vorwiegend bei den Herstellern und in einer Entlastung der Umwelt. Zunehmend ergibt sich jedoch auch ein Nutzen für den Verbraucher, entweder indirekt (z.B. durch Preissenkung) oder direkt (z.B. durch Herstellung von Lebensmitteln oder Medikamenten für spezielle Personengruppen).


Beispiele für gentechnisch veränderte Lebensmittel

"Anti-Matsch-Tomate" Flavr Savr®
Normalerweise werden Tomaten mit zunehmender Reife gleichzeitig in ihrer Konsistenz weicher. Mittels gentechnischer Verfahren wurde jedoch die Bildung eines Enzyms (Polygalakturonase), das für den Abbau der Zellwände in der Tomate verantwortlich ist, unterdrückt. Das Resultat ist , dass die Früchte am Pflanzenstock ausreifen und dabei ihre Inhalts- und Aromastoffe voll entwickeln können und trotzdem schnittfest (bei entsprechenden Transport- und Lagerverhältnissen) an den Konsumenten gelangen. Die Tomaten müssen somit nicht mehr grün geerntet werden, um erst anschließend langsam nachzureifen.
Die Flavr Savr-Tomate ist nach mehreren Jahren verschiedenster Prüfungen seit 1994 in den USA zugelassen. Für das Inverkehrbringen in der EU liegen Anträge vor, die jedoch noch nicht zugelassen worden sind. Eine Ausnahme stellt Großbritannien dar. Dort erhielt die gentechnisch veränderte Tomate zwar eine Zulassung, wird jedoch lediglich für die Herstellung von Tomatenmark verwendet.

Sojabohne
Sojabohnen gelten weltweit als eine der bedeutendsten Quellen für Eiweiß, Öl und Lecithin (Fettbegleitstoff). Ihr Verzehr ist auf Grund dieser Nährstoffe aus ernährungsphysiologischer Sicht als positiv zu bewerten. So ergaben Untersuchungen, dass z.B. Lecithin zur Senkung erhöhter Cholesterinwerte führen und Sojaprotein einer Osteoporose (Verlust an Knochenmasse) durch Verminderung der Kalziumausscheidung vorbeugen kann.
Mittels Gentechnik konnte durch das Einfügen eines zusätzlichen Gens eine Sojabohnenart entwickelt werden, die widerstandsfähiger gegenüber Herbiziden, also Unkrautvernichtungsmitteln (Herbizid "Roundup") ist als die herkömmlichen Sorten, wobei alle anderen Eigenschaften der "normalen" Sojabohnenpflanze entsprechen. Die erhöhte Resistenz gegenüber den Unkrautvernichtern bewirkt, dass die eingesetzten Mittel gezielter gegen unerwünschte Pflanzen wirken können und damit in deutlich geringerem Maße auf die Felder aufgebracht werden müssen. Dadurch kann einerseits der Erntertrag gesichert werden und die Herbizideinsparung beträgt etwa 30 %.
Produkte dieser neuartigen Sojabohne sind mittlerweile seit 1996 auf dem europäischen Markt vertreten und schon in mehr als 30 000 Lebensmitteln enthalten. Dazu gehören Erzeugnisse aus Sojaöl (wie Saucen, Dressings und Chips), Lebensmittel mit Sojalecithin (wie Schokolade, Backwaren und Kakaogetränke) oder mit Sojaprotein (wie Fertiggerichte und Diätgetränke).
Auch die Nutztiere kommen über Futtermittel aus transgenen Pflanzen mit der Gentechnik in Berührung, wobei neben Sojaschrot vor allem Rapsöl- und Maisprodukte den Hauptanteil einnehmen. Zahlreiche Versuche sagen aus, dass diese Futtermittel sowohl im Stoffwechsel der Tiere, als auch in den von diesen Tieren stammenden Lebensmittel keine nachweisbaren Veränderungen verursachen.

Mais
Nach der herbizidresistenten Sojabohne erhielt eine gentechnisch veränderte Maissorte die Zulassung für den Handel innerhalb der EU. Die vorgenomme Veränderung (Einführung zusätzlicher Gene) führt nicht nur zu einer Resistenz von Mais gegen Herbizide (Herbizid "Basta"), sondern auch gegen Insekten (Larve des Maiszünglers) und Antibiotika (Antibiotikum "Ampicillin").
Der Großteil dieser neuartigen Maissorte wird bisher als Futtermittel eingesetzt. Dennoch findet ein kleiner Teil seine Anwendung im Lebensmittelbereich, vor allem in Form von Stärke und als Süßstoff in Produkten, die sich auch auf dem europäischen Markt befinden.

Chymosin
Chymosin ist ein Enzym, das im Magen säugender Kälber zu finden ist. Traditionell wird dieses Enzym aus dem Kälbermagen gewonnen und bei der Käseherstellung zum Dickwerden der Milch eingesetzt. Schwankungen im Angebot von Chymosin durch eine verminderte Kälberaufzucht und veränderte Fütterungsmaßnahmen bei gleichzeitig erhöhtem Käsekonsum führten zu der Entwicklung, Chymosin gentechnisch herzustellen.
Dazu werden bestimmte Gene in Mikroorganismen übertragen, die somit Chymosin produzieren können. Das Enzym wird im Verlaufe der Käseherstellung wieder abgebaut und ist im Käse selbst nicht mehr enthalten bzw. nachzuweisen.
Der Vorteil der gentechnisch produzierten Chymosinpräparate besteht in dem wesentlich höheren Anteil an aktivem Enzym, der 70-80 % im Gegensatz zu 4-8 % bei Kälbermagenpräparaten beträgt. Zusätzlich können erhebliche Einsparungen bezüglich der Energieaufwendung und Abfallentsorgung erreicht werden (u.a. durch Entfall vom Schlachten der Kälber und vom Sammeln, Transportieren und Lagern der Kälbermägen).
In den USA und in Großbritannien wird bereits der überwiegende Teil von Hartkäsesorten mit Chymosin aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt. Seit 1997 ist auch in Deutschland die Verwendung dieses Enzyms erlaubt.

Transgene Tiere
Im Bereich der Tierzucht verfolgt die Gentechnik vorrangig zwei Ziele:

  1. Die Herstellung von Hormonen und Tierarzneimitteln durch GVO für die Behandlung von Tieren.
  2. Eine Veränderung im Erbgut der Tiere, vor allem um eine Beschleunigung im Wachstum und eine größere Widerstandsfähigkeit der Tiere gegenüber Viruserkrankungen zu erreichen.

Als Versuchstiere dienen z.B. Lachse, denen Wachstumshormongene übertragen worden sind und die daraufhin selbst diese Hormone in größeren Mengen produzieren, deshalb schneller wachsen und ein bis zu zehnfaches Gewicht im Gegensatz zu natürlichen Arten erreichen können.
In einem anderen Fall, bei den sogenannten Riesenschweinen, denen ein menschliches Wachstumshormongen eingepflanzt wurde, konnten jedoch neben der gewünschten Gewichtszunahme auch gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden.
Da die gentechnischen Möglichkeiten zum Einbau von Genen in die DNS von Tieren nicht so wirkungsvoll und erfolgreich sind wie im Bereich der Lebensmittelherstellung mittels Mikroorganismen und Pflanzen, nimmt die Gentechnik bei der Tierzucht einen relativ geringen Stellenwert ein und wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren keine große praktische Bedeutung erhalten. Lediglich mit einem Handel von gentechnisch veränderten Fischsorten (Lachs, Forelle und Karpfen) kann auf Grund der weit fortgeschrittenen Entwicklungen gerechnet werden.


Risiken

Wie jede Technik birgt auch die Gentechnik nicht nur Vorteile und Chancen, sondern auch Risiken in sich. Aber wie bedeutend sind diese Risiken und welcher Art sind sie?

Allergien
Lebensmittelallergien werden durch bestimmte Eiweißstoffe, sogenannte Allergene, ausgelöst. Diese Eiweiße stellen Produkte von Genen dar. Wird nun ein Gen eines Organismus, das für die Bildung eines allergenen Eiweißstoffes verantwortlich ist, in die DNS eines anderen Organismus eingebaut, kann das Lebensmittel, das Produkt dieser Genübertragung ist, eine allergische Reaktion auslösen - obwohl das beim gleichen Lebensmittel in seiner herkömmlichen Form nicht der Fall ist. Als Beispiel und zur Erläuterung soll eine gentechnisch veränderte Sojabohne dienen. Für eine Neuentwicklung wurde in eine Sojabohnenpflanze ein Gen der Paranuss übertragen. Anschließende Tests zeigten, dass Paranuss-Allergiker auch auf diese Sojabohnenart empfindlich reagierten, obwohl sie herkömmliche Sojabohnen gut vertragen hatten. Die Entwicklungen wurden daraufhin jedoch auch eingestellt, noch bevor eine Zulassung beantragt wurde.
Bei entsprechend veranlagten Menschen führen also bestimmte Eiweiße zu allergischen Reaktionen, unabhängig davon, ob es sich um ein Eiweiß eines natürlichen oder gentechnisch veränderten Lebensmittels handelt. Obwohl das bedeutet, dass mit der Gentechnik keine grundsätzlich neuen Allergie-Risiken auftreten und die veränderten Lebensmittel bei richtigem Ernährungsverhalten keine gesundheitlichen Schäden verursachen dürften, müssen alle neuartigen Lebensmittel zahlreiche vorgeschriebene Tests durchlaufen, in denen sie vor ihrer Zulassung auf ein eventuell vorhandenes Allergie-Potential geprüft werden.
Als positiv zu bewerten ist die Chance, mittels Gentechnik durch das Entfernen einzelner Gene, allergene Eiweiße und damit letztendlich das allergene Potential auszuschalten.

Antibiotikaresistenz
Die Befürchtung durch die Anwendung der Gentechnik eine Antibiotikaresistenz beim Menschen herbeizuführen, beruht auf der Annahme, ein Gen, das z.B. in die DNS von Pflanzen eingebaut wurde und deren Antibiotikaresistenz verursacht, könne nach dem Konsum eines Produkts dieser Pflanzen auch zu einer Antibiotikaresistenz des Menschen führen. Das würde aber voraussetzen, dass die Gene der gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. deren Lebensmittelprodukte wiederum auf den Menschen (z.B. auf die Darmbakterien) übertragen werden. Die Gefahr einer solchen Übertragung ist einerseits sehr gering, wenn auch nicht auszuschließen und zum anderen setzt sich die Lebensmittelindustrie vermehrt gegen die Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen ein.

Toxinbildung
Manche Pflanzen enthalten von Natur aus Giftstoffe (Toxine), wie z.B. Protease-Inhibitoren in Bohnen oder Glykoalkaloide in Tomaten und Kartoffeln. Diese Toxine sind in der Regel nur in sehr geringen Mengen, die gesundheitlich unbedenklich sind, in den Pflanzen vorhanden. Nach einem übermäßigem Verzehr toxinhaltiger Pflanzen in rohem Zustand können jedoch Übelkeit, Durchfall, Nervenerkrankungen und sogar Tod die Folge sein. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, gentechnisch neuentwickelte Lebensmittel bezüglich eines eventuell vorhandenen bzw. erhöhten Toxingehalt zu untersuchen. Ähnlich wie im Fall des Allergie-Risikos müssen dafür zahlreiche Tests angewendet werden.

Freisetzung
Man spricht von einer Freisetzung, wenn ein GVO aus dem Labor in die Umwelt entlassen wird. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, dass sich die Gene des GVO auf einen wildlebenden Organismus übertragen. Dabei ist die sogenannte "Auskreuzung" von dem "horizontalen Gentransfer" zu unterscheiden.
Bei der Auskreuzung kommt es zu einer Genübertragung von einer gentechnisch veränderten Pflanze auf eine Wildpflanzenart. Dafür müssen beide Pflanzen nah miteinander verwandt sein und in unmittelbarer Nähe zueinander angebaut werden. Die sich durch eine Auskreuzung ergebenen Risiken können für jeden Einzelfall verschieden sein. Transgene Pflanzen, die gegen Schädlinge, Trockenheit oder bestimmte Krankheiten resistent sind, könnten z.B. durch die Weitergabe der für die Resistenz verantwortlichen Gene, schwer bekämpfbare Unkräuter entstehen lassen. Diese Möglichkeit ist auf Grund der erwähnten notwendigen Bedingungen nicht sehr wahrscheinlich, bildet aber ein nicht auszuschließendes Risiko.
Beim horizontalem Gentransfer gelangen die Gene einer veränderten Pflanzenart in die Umwelt (z.B. in den Boden) und können von dort auf andere Organismen (z.B. auf Mikroorganismen im Boden) übertragen werden - unabhängig davon, ob die Möglichkeit einer Kreuzung gegeben ist. Prinzipiell besteht dadurch die Gefahr der Verbreitung einer Antibiotikaresistenz auf Grund der nicht auszuschließenden Möglichkeit der Weitergabe von Antibiotikaresistenzgenen. Verschiedene Untersuchungen ergaben jedoch, dass horizontale Gentransfers allgemein extrem selten vorkommen und nicht in feststellbarem Maße zur Erhöhung der Anzahl antibiotikaresistenter Mikroorganismen beitragen.


Zulassung

Bevor gentechnisch veränderte Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutaten für den Handel auf dem europäischen Markt zugelassen werden, müssen diese verschiedene toxikologische und ernährungsmedizinische Untersuchungen durchlaufen. Wie bei allen Lebensmitteln steht auch hier die gesundheitliche Unbedenklichkeit im Vordergrund. Deshalb dürfen gentechnisch hergestellten Produkte:

keine solche Unterscheidung zu herkömmlichen Lebensmitteln darstellen, die bei normalem Verzehr einen Ernährungsmangel verursachen kann
zu keiner Gefahr für den Konsumenten führen
keine Irreführung bewirken

Die Grundlage für die Untersuchungsverfahren bildet die "Novel Food-Verordnung", die seit 15. März 1997 EU-weit in Kraft getreten ist.
In der EU wurden bisher unter anderem die Anträge für folgende gentechnisch veränderte Produkte zugelassen:

Sojabohne mit Toleranz gegen Herbizide (lediglich für Import, Lagerung, Verarbeitung)
Mais mit Toleranz gegen Schädlinge bzw. Herbizide
Raps mit Toleranz gegen Herbizide
Tabak mit Toleranz gegen Herbizide

Weitere Anträge liegen vor und werden noch den Prüfungsverfahren ausgestzt. Dazu gehören:

Tomaten mit verzögerter Fruchtreife
Kartoffeln mit veränderter Stärkezusammensetzung
Futterrüben mit Toleranz gegen Herbizide

In Deutschland sind für die Zulassung entsprechend der Novel Food-Verordnung aller in der Gentechnik hergestellter Lebensmittel das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Robert-Koch-Institut in Berlin verantwortlich. Die Überwachung und Kontrolle der vermarkteten Produkte liegt bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden der einzelnen Länder.
Die Lücke innerhalb des Netzes von Untersuchungsverfahren besteht allerdings darin, dass bisher nur bekannte gentechnische Veränderungen nachgewiesen werden können, d.h., es kann nur das gefunden werden, was gesucht wird. Deshalb ist man auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Lebensmittelherstellern, die die notwendigen Informationen über die Erbgutveränderungen liefern können, angewiesen.


Kennzeichnung

Welche Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden?
Hat ein durch Gentechnik hergestelltes Produkt seine Zulassung erlangt, muss es entsprechend der Novel Food-Verordnung gekennzeichnet werden. Die kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel können dabei in die folgenden drei Kategorien eingeordnet werden:

Das Lebensmittel ist selbst ein GVO (z.B. Flavr Savr-Tomate)
Das Lebensmittel enthält GVO (z.B. Joghurt mit gentechnisch veränderten Milchsäurebakterien) Neu bezüglich dieser Kategorie ist die Kennzeichnungspflicht ab 11. April 2000 für Lebensmittel, die Zusatzstoffe mit gentechnisch veränderten Bestandteilen enthalten (z.B. Lecithin aus transgenen Sojabohnen). Bisher bestand für Zusatzstoffe generell keine Kennzeichnungsverordnung.
Das Lebensmittel bzw. die Lebensmittelzutat stammt aus einem GVO,
- wobei der GVO im Endprodukt nachweisbar ist (z.B. Cornflakes aus transgenem Mais, Fertiggericht mit gentechnisch verändertem Sojaeiweiß als Zutat).
Als Nachweisgrenze gilt ab 11. April 2000 ein Schwellenwert von 1 %. D.h. ein Lebensmittel muss gekennzeichnet werden, wenn es gezielt oder unbeabsichtigt (durch Lagerung oder Verarbeitung) gentechnisch veränderte Bestandteile von über 1 % enthält. Ist der GVO im Endprodukt nicht nachweisbar, muss das Lebensmittel nicht zusätzlich gekennzeichnet werden (z.B. Margarine mit einem Anteil an Fettsäuren aus transgenen Sojabohnen).
- wodurch eine Änderung in der Nährstoffzusammensetzung bzw. in den Eigenschaften des Endprodukts feststellbar ist (z.B: Rapsöl mit veränderten Fettsäuren).

Enzyme müssen im Allgemeinen nicht auf dem Etikett aufgeführt werden, so dass daher auch keine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutaten, die unter Einsatz von Enzymen, die aus GVO hergestellt wurden, gilt (z.B. Käse, für dessen Herstellung gentechnisch gewonnenes Chymosin verwendet wurde).
Weiterhin nicht kennzeichnungspflichtig sind tierische Produkte, zu deren Gewinnung Futtermittel mit Anteilen an transgenen Pflanzen bzw. gentechnisch gewonnenen Enzymen eingesetzt werden (z.B. Fleisch und Wurstwaren von Tieren, die Futtermittel aus transgenem Mais erhalten haben).

Wie muß gekennzeichnet werden?
Wenn ein Lebensmittel der Kennzeichnungspflicht unterliegt, muss für den Verbraucher erkennbar sein, welche Veränderung in dem Produkt vorliegt und durch welches gentechnisches Verfahren diese erreicht wurde. Das gilt auch für Produkte, bei denen kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben ist (z.B. bei unverpackten Lebensmitteln).
Die Novel Food-Verordnung enthält jedoch noch keine eindeutigen Vorschriften über den Wortlaut, die Form und die Stelle der Kennzeichnung eines Lebensmittels. Lediglich für Zutaten aus Soja und Mais ist der Wortlaut "aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellt" bzw. aus "gentechnisch verändertem Mais hergestellt" vorgegeben.


Fazit

Die Gentechnik lässt sich in ihrer weiteren Entwicklung nicht mehr aufhalten. Neben den Risiken, die sicherlich nicht bis ins Letzte kalkulierbar sind, jedoch durch zahlreiche vorgeschriebene Tests eingeschränkt werden können, bietet die Gentechnik Chancen und gegenüber bisheriger Verfahren Vorteile, die zunehmend auch für den Verbraucher von Nutzen sind. Während die Anwendung gentechnischer Verfahren im Bereich der Medizin weitestgehend von der Bevölkerung akzeptiert wird, sind die Vorbehalte gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln noch sehr groß. Die Einnahme eines Arzneimittels erfolgt meist nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes und mögliche Nebenwirkungen werden auf Grund der zu erwartenden Heilungschancen toleriert. Lebensmittel dagegen werden täglich ein ganzes Leben lang verzehrt und die Risiken sind für den Konsumenten nur wage abschätzbar. Daher ist es wichtig, neben einer sachlichen Aufklärung, zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel eindeutig zu kennzeichnen. Somit erhält der Verbraucher letztendlich die freie Wahl, ob und welche mittels Gentechnik hergestellte Lebensmittel er konsumiert.

Lebensmittelbestrahlung


Allgemeines

Unter Lebensmittelbestrahlung ist die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen zu verstehen, deren vorrangiges Ziel die Vermeidung von Krankheiten, die durch in Nahrungsmitteln enthaltenen schädlichen Mikroorganismen ausgelöst werden können, ist.
Ähnlich der Gentechnik stehen die Verbraucher auf Grund eines Informationsmangels und irreführender Bezeichnungen wie "radioaktive Bestrahlung" der Lebensmittelbestrahlung skeptisch gegenüber. Deshalb sollen folgend die möglichen Risiken gegen den Nutzen der Bestrahlung abgewogen und Informationen zu den Regelungen bezüglich bestrahlter Lebensmittel in der EU bzw. Deutschland gegeben werden.


Definition

Bei der Bestrahlung werden Lebensmittel gezielt der sogenannten ionisierenden Strahlung (durch Elektronen- bzw. Röntgenstrahlen) ausgesetzt. Dabei kommt das Lebensmittel nicht mit der Strahlungsquelle selbst in Berührung, sondern es durchläuft mit einer festgelegten Geschwindigkeit ein Strahlungsfeld. Da weder die Strahlungsquelle, noch die Strahlen radioaktiv sind, ist die Bezeichnung "radioaktive Bestrahlung" in diesem Zusammenhang falsch. Bestrahlte Lebensmittel sind klar von "verstrahlten" Lebensmitteln (radioaktiv kontaminierte Lebensmittel wie z.B. in Folge des Reaktorunglückes von Tschernobyl) abzugrenzen. Für die Bestrahlung wurden Höchstwerte festgelegt, die 10 MeV (Millionen Elektronenvolt) für die Elektronenstrahlen und 5 MeV für die Röntgenstrahlen nicht überschreiten dürfen.


Ziele der Lebensmittelbestrahlung

Die Lebensmittelbestrahlung soll herkömmliche Verfahren wie z.B. das Trocknen, Pökeln und Pasteurisieren zur Konservierung (Haltbarmachung) ergänzen oder ersetzen und kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden.

Konservierung
Mittels Bestrahlung sollen gesundheitsgefährdende Mikroorganismen wie Viren, Pilze und Bakterien abgetötet bzw. in ihrer Vermehrung gehemmt werden. Die Bestrahlung kann bei schon verpackten Produkten ohne Temperaturerhöhung erfolgen, so dass unerwünschte temperaturbedingte Nährstoffverluste oder chemische Reaktionen eingeschränkt werden können. Zusätzlich können nach erfolgter Bestrahlung Konservierungsstoffe eingespart werden. Beispiele für die Anwendung der Bestrahlung sind:

die Beseitigung von Salmonellen in Geflügel, das besonders in rohem Zustand eine Gefahr einer Salmonelleninfektion darstellt
die Abtötung von Keimen in Mischgewürzen, die für andere Verfahren nur schwer zugänglich sind

Entwesung
Nicht nur Mikroorganismen, sondern auch höhere Lebewesen wie Insekten und andere Lebensmittelparasiten können durch eine Bestrahlung abgetötet werden, um somit dem Lebensmittelverderb entgegenzuwirken bzw. Krankheiten zu verhindern. Anwendungsbeispiele sind unter anderem Getreidekörner, frische und getrocknete Früchte, Nüsse und frisches Schweinefleisch.

Entkeimung
Strahlen verhindern das Auskeimen, so dass Knollen-, Wurzel- und Zwiebelgemüse (z.B. Kartoffeln und Zwiebeln) keine neuen Triebe ausbilden können.

Reifungsverzögerung
Strahlenbehandelte Früchte und Gemüsesorten reifen langsamer und können daher länger gelagert werden. Die dadurch verbesserte Haltbarkeit führt schließlich auch zu einer Verringerung der Verderbsverluste.

Verbesserung technologischer Eigenschaften
Die Ziele der Lebensmittelbestrahlung in der Technologie liegen besonders in einer Verkürzung der Garzeit von Hülsenfrüchten und Trockengemüse, sowie in einer gesteigerten Saftausbeute bei Trauben.


Risiken

Radioaktivität
Infolge sehr hoher Strahlungsenergie (über 14 Millionen Elektronenvolt, MEV) kann es zu Kernumwandlungsprozessen und dadurch zur Bildung sogenannter radioaktiver Isotope kommen, d.h. die Bildung von Radikalen in bestrahlten Lebensmitteln kann herbeigeführt (induziert) werden. Diese Radikale können chemische Prozesse in Gang setzen, die wiederum für die Bildung toxischer Substanzen verantwortlich sind.
Einerseits würde die induzierte Radioaktivität höchstens ein Tausendstel Becquerel pro Kilogramm Lebensmittel betragen, was 200.000 mal geringer als die natürliche in Lebensmitteln vorkommende Radioaktivität ist. Andererseits beträgt die maximale zugelassene Strahlendosis nur 10 Millionen Elektronenvolt. Zahlreiche durchgeführte Untersuchungen haben bewiesen, dass eine gesundheitliche Unbedenklichkeit für alle Lebensmittel besteht, die mit keiner höherer Strahlungsenergie behandelt wurden.

Strahlenresistenz
Mikroorganismen besitzen eine sehr unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber ionisierenden Strahlen. Wenn die Strahlungsdosis zu gering ist, um alle Mikroorganismen abzutöten, kann dies zur Ausbildung strahlenresistenter Mikroorganismen führen. Das bedeutet, dass die Lebensmittelbestrahlung keine 100%-ige Garantie für die Sterilität (Keimfreiheit) von Lebensmitteln bieten kann.

Chemische Veränderungen
Bei der Lebensmittelbestrahlung entstehen unter anderem Kohlendioxid, Acetaldehyd und Ameisensäure. Diese Verbindungen sind aber auch in natürlichen, unverarbeiteten Lebensmitteln enthalten oder entstehen bei der Erhitzung und anderen Verarbeitungsverfahren.
Ähnlich verhält es sich mit den Vitaminen. Durch die Bestrahlung können Vitaminverluste auftreten (besonders von Vitamin A,C und E), die jedoch nicht größer sind, als bei anderen Behandlungsmethoden.


Gesetzliche Regelungen

In Deutschland gilt seit 1957 nach §13 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) ein Verbot für Lebensmittelbestrahlung, sowie für das In Verkehr bringen bestrahlter Lebensmittel. Es handelt sich jedoch hierbei um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Bestrahlung eines Lebensmittels zulassen darf, wenn es mit dem Schutz des Verbrauchers vereinbar ist. Bisher wurde von dieser Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht.
Eine Ausnahme vom Gebot besteht seit 1997 generell für Gewürze, die jedoch entsprechend deklariert werden müssen.

Auf EU-Ebene gelten seit März 1999 zwei Richtlinien, die einheitliche Vorgaben zur Strahlenquelle und -dosis, zur Zulassung, Kennzeichnung und Überwachung enthalten. Demnach

dürfen europaweit nur getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt werden
können Staaten (u.a. Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Niederlande), in denen die Bestrahlung anderer Lebensmittel üblich ist, diese zunächst noch beibehalten; sie dürfen die bestrahlten Lebensmittel jedoch nicht in Mitgliedstaaten exportieren, in denen die Bestrahlung verboten ist
müssen die mit Strahlen behandelten Lebensmittel und Lebensmittelzutaten in Deutschland mit dem Hinweis "mit ionisierenden Strahlen behandelt" oder "bestrahlt" gekennzeichnet sein

Bis Ende des Jahres 2000 soll dem Europäischen Parlament eine Liste der Lebensmittel, die europaweit einheitlich bestrahlt werden können, vorgelegt werden. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen.


Fazit

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen dürfen Lebensmittel nur bestrahlt werden, wenn es gesundheitlich unbedenklich und auf Grund der Lebensmittelhygiene erforderlich ist oder damit nachweislich ein Nutzen bzw. Vorteil für den Konsumenten entsteht. Eine absolute Sicherheit vor eventuellen Risiken existiert wie bei den gentechnisch veränderten oder allen sonstigen Lebensmitteln auch hier nicht. Jedoch ist es entsprechend der vorliegenden Erkenntnisse weitaus wahrscheinlicher an einer lebensmittelbedingten Infektion zu erkranken, als auf Grund eines durch Lebensmittelbestrahlung entstandenen Risikos.

Literaturverzeichnis

AID Special, Lebensmittelbestrahlung, 1994
AID Verbraucherdienst, Wissenschaft & Praxis, 1/1998
Aktuelle Ernährungsmedizin, Gentechnik im Ernährungsbereich, 21/1996
Der Lebensmittelbrief, Enzyme: unentbehrlich in der Lebensmittelproduktion, 11+12/1999
Der Lebensmittelbrief, Sicherheit in der Gentechnologie, 1+2/1999
Der Lebensmittelbrief, Sicherheit neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, 7+8/1997
Ernährungs-Umschau 47, Ergänzung des Kennzeichnungsrechts, 2/2000
Ernährungslehre und -praxis, Gentechnik bei Lebensmitteln, 4/1999
Ernährungslehre und -praxis, Gentechnik und Lebensmittelallergien, 9/1997
Ernährungsmedizin und Diätetik, Urban&Schwarzenberg, 8.Auflage, 1996
Gentechnik & Lebensmittel, Die Risikodiskussion; BLL und BRAIN, 1995
Kluthe,R., Ernährungsmedizin in der Praxis, Spitta Verlag, Balingen 1999
KnackPunkt, Lebensmittel doch nicht ungefährlich?, 2/1999
Lebensmittel Praxis, 12/ 1999, Lebensmitteltechnologie: Gentechnik
Roche Lexikon Medizin, Urban & Schwarzenberg, 2. neubearb. Auflage, 1987
Soja-Journal, Spezial, 1996
Verbraucherumschau, Nahrung aus dem Genlabor, AgV, 6/1997